Stornoregelung
Teilnehmer*nnen-Stornoregelung für Eigenveranstaltungen der kj oö
Für mehrtägige und/oder teilnehmerInnenbegrenzte Veranstaltungen gilt: Erreicht uns die Abmeldung bis zum Anmeldeschluss vor Veranstaltungsbeginn, erhalten Sie den Teilnahmebeitrag zurück bzw. fallen keine Stornogebühren an. Bei einer späteren Abmeldung werden 50% des TeilnehmerInnenbetrags verrechnet, wenn der Platz nicht mehr vergeben werden kann. Bei Abmeldung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns sind 100% der Kosten fällig.
Hinweis bei überdiözesanen Fahrten: Es gelten die in der Storno-Regelung genannten Ausnahmen nicht. Wir empfehlen den Teilnehmer*innen den Abschluss einer privaten Reisestorno-Versicherung.
Ausnahmen
Ausnahmegenehmigungen sind nur in Absprache mit dem/der Abteilungsleiter*in, bei Krankheit oder Unfall gegen Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung und bei Abwesenheit wegen höherer Gewalt möglich.
Die Stornoregelung wurde in dieser Form in der 120. Bereichskonferenz am 27.November 2012 beschlossen