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Katholische Jugend Oberösterreich
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Rechtliches in der Jugendarbeit

Als Gruppenleiter*in bist du nicht nur für Spiel, Spaß und Gemeinschaft verantwortlich, sondern trägst auch Sorge dafür, dass eure Treffen sicher und fair ablaufen. Diese Seite versucht, eine kurze Einführung zum rechtlichen Rahmen in der Jugendarbeit zu geben. 

Jugendschutzgesetz 

In Österreich gibt es neun verschiedene Jugendschutzgesetze – jedes Bundesland hat eigene Regeln. Das Jugendschutzgesetz regelt gewisse Altersbeschränkungen in Bezug auf z.B. Ausgehzeiten, Alkohol, Nikotin bzw. Tabak. Wenn ihr euch innerhalb der Diözese Linz bewegt, gilt für euch das Jugendschutzgesetz des Bundeslandes Oberösterreich. Bei Ausflügen in andere Bundesländer informiert euch bitte über die Regelungen vor Ort. 

Die aktuelle gesetzliche Lage in Oberösterreich und Infomaterial findest du unter https://www.jugendschutz-ooe.at/.

 

Dieser gesetzliche Rahmen muss aber nicht zur Gänze ausgeschöpft werden bzw. können die Erziehungsberechtigten strengere Regeln festlegen. Klärt das am besten mit den Jugendlichen und ihren Eltern ab. In Hinblick auf Alkohol empfehlen wir als diözesane Fachstelle, dass ihr euch gemeinsam Regeln für eure Treffen überlegt. Gruppenleiter*innen sollen im Idealfall bei Aktivitäten der Jugendpastoral nüchtern bleiben. Falls doch einmal getrunken werden sollte, ist es wichtig, dass auf die Sicherheit aller geachtet wird. 

 

Aufsichtspflicht – was meint das? 

In der Jugendarbeit findet eine Übertragung der Aufsicht von den Eltern an die Gruppenleiter*innen statt, die man Aufsichtspflicht nennt. Art und Ausmaß der Aufsichtspflicht hängen insbesondere vom Alter, der Entwicklung und den Verhaltensweisen der Jugendlichen ab. Sie dauert grundsätzlich bis zur Erreichung der Volljährigkeit. Maßstab für die Erfüllung der Aufsichtspflicht ist ein maßgerechter Mensch, von dem das zu verlangen ist, was vernünftigerweise von einem Aufsichtspflichtigen in der Situation des Betreffenden gefordert werden kann. 

 

Überlegt euch immer im Vorhinein für eure Gruppenstunden und für alle anderen Aktionen, was passieren könnte und welche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen. Das soll aber alles mit Maß und Ziel passieren und ihr müsst euch nicht jegliches Horrorszenario ausmalen.  

 

Mögliche Fragen sind zum Beispiel: 

  • Was können wir den jeweiligen Jugendlichen zutrauen? Was nicht? 
  • Welche Erfahrungen haben sie bzw. haben wir schon gemeinsam gemacht? 
  • Wie sieht die Umgebung aus? Gibt es mögliche Gefahrenquellen für die Jugendlichen? 
  • Welche Einschränkungen haben die Jugendlichen, die wir mitbedenken müssen? 
  • Wie werden der Beginn und das Ende geregelt, sodass die Jugendlichen sicher hin- und wieder heimkommen? 
  • Wie viele Aufsichtspersonen braucht es bei welchen Aktivitäten? 
  • Wie schaffen wir einen Safe Space und verhindern mögliche Übergriffe zwischen den Jugendlichen bzw. von Erwachsenen? 

Merksatz: 

Du kannst nicht alles verhindern – aber du musst erkennen, was gefährlich ist und dann richtig handeln. 

Aktionen & Ausflüge? 

Je weiter ihr weg seid und je länger es dauert, desto wichtiger ist gute Vorbereitung: 

  • Hol dir eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ein, wenn ihr z. B. auf ein Wochenende oder ins Kino fahrt. Du findest hier eine Vorlage von uns. 

01a_Einverständniserklärung der Eltern.docx

  • Klärt vorab: Wer fährt mit? Wer übernimmt welche Verantwortung? 

Wer haftet, wenn etwas passiert? 

  • Haftung bedeutet, dass jemand für einen Schaden geradestehen muss – z. B. bei Verletzungen, Sachschäden oder Regelverstößen. 

  • Die Pfarrgemeinde/Diözese übernimmt grundsätzlich die Haftung, wenn du nach bestem Wissen und Gewissen handelst. Mehr Infos findest du unter https://www.kj-ooe.at/versicherung.  

Öffentliche Veranstaltungen – was beachten? 

Öffentliche Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Bälle, Vorträge) können extra Pflichten mit sich bringen: 

  • Veranstaltung bei der Gemeinde anmelden  
  • AKM-Meldung bei Musik (mehr Infos unter Rechtliches und AKM) 
  • Jugendschutz beachten und darüber aufklären (mehr Infos unter Service für Veranstaltungen – Jugendschutz Oberösterreich) 
  • Lustbarkeitsabgabe oder Gastro-Lizenzen prüfen 
  • ev. Schutzkonzept erstellen 

Fotos & Datenschutz 

  • Fotos & Videos nur mit Einverständnis aufnehmen und posten 

  • Für unter 14-Jährige braucht ihr die Unterschrift der Eltern. 
  • Ausführliche Infos findet ihr in unserem Leitfaden hier. 
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Bei weiteren Fragen, Unklarheiten oder Interesse an Rechtsschulungen melde dich gerne bei uns: 

Team Jugend und junge Erwachsene | Katholische Jugend Oberösterreich  
0732 / 7610 – 3311  
kj.pfarre@dioezese-linz.at 


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