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Jugendsonntags-Fonds

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    Liebe Jugendliche, liebe Jugendverantwortliche, 

     

    der Jugendsonntagsfonds stellt finanzielle Mittel für die Umsetzung deiner Ideen in der kirchlichen Jugendarbeit zur Verfügung. Die Richtlinien wurden entrümpelt, vereinfacht und digitalisiert. Somit wünschen wir dir viel Elan beim Durchstarten mit deinen Jugendlichen! 

     

     

    Jetzt Förderung beantragen! (zum Onlineformular)

    Jugendchor
    Jugendchor
    Outdoorpädgagogik
    Outdoorpädgagogik
    Gedenk- und Befreiungsfeier Mauthausen Anlässlich der 74. Wiederkehr der Befreiung des KZ-Mauthausen fand die Gedenk- und Befreiungsfeier zum Thema 'Niemals Nummer. Immer Mensch' statt. Mehr als 9.000 Menschen nahmen daran teil.Feier am Appellplatz
    Gedenk- und Befreiungsfeier Mauthausen Anlässlich der 74. Wiederkehr der Befreiung des KZ-Mauthausen fand die Gedenk- und Befreiungsfeier zum Thema "Niemals Nummer. Immer Mensch" statt. Mehr als 9.000 Menschen nahmen daran teil.Feier am Appellplatz
    Meeteinander Kremstal
    Meeteinander Kremstal
    Gemeinsam lernen
    Gemeinsam lernen
    Richt linien

    Vergaberichtlinien für die Mittel des Fonds JUGENDSONNTAG (gültig ab 1. September 2021) 

     

    Am Dreifaltigkeitssonntag (1. Sonntag nach Pfingsten) gibt es eine Kollekte für die Jugendarbeit in der Diözese Linz. Der Großteil (80 %) der Kollekte kommt der breiten kirchlichen Jugendarbeit (Diözesanstelle kj oö) zugute. 20 % der Kollekte werden dem Fonds "Jugendsonntag" zur Verfügung gestellt. 

     

    Was wird gefördert? 

    Gefördert werden 

    • Gründung von Initiativen der kirchlichen Jugendarbeit innerhalb der Diözese Linz. Darunter fallen: 

      • Jugendgruppen 

      • Jugendtreffs 

      • Jugendchöre 

      • und Vergleichbares 

    • Veranstaltungen in der kirchlichen Jugendarbeit innerhalb der Diözese Linz 

      • mit einer Dauer von mindestens 5 Stunden 

      • und einer Teilnehmer*innenanzahl von mindestens 10 Personen. 

    • Größere innovative Veranstaltungen und Projekte der kirchlichen Jugendarbeit (einmalige Förderung). 

    • Mehrtägige Orientierungstage mit Übernachtung, die nach dem Konzept der kj oö veranstaltet und über das OT-Büro der kj oö abgewickelt werden. 

    • Teilnehmende an einer Veranstaltung im Rahmen der kirchlichen Jugendarbeit mit Wohnsitz in OÖ, auf die folgende Kriterien zutreffen: 

      • Arbeitslosigkeit 

      • Asylwerberstatus 

      • Sonstige nachweisbare Gründe, die eine Teilnahme finanziell erschweren. 

    • Freiwillige Sozialeinsätze, Gedenk- und Zivildienst im Ausland, wenn 

      • die antragstellende Person einen Wohnsitz in OÖ hat und 

      • der Einsatz eine Mindestdauer von 2 Monaten aufweist. 

    • Gedenkdienst innerhalb Österreichs, wenn 

      • die antragsstellende Person einen Wohnsitz in OÖ hat 

      • und der Dienst eine Mindestdauer von 2 Monaten aufweist. 

    • Preise und Ehrungen für besonderes Engagement in der Katholischen Jugend Oberösterreich. 

    • Sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit der kirchlichen Jugendarbeit, z.B. ein Schadensfall, der nicht von einer Versicherung gedeckt ist. 

    Was wird nicht gefördert?

    Nicht gefördert werden 

    • Veranstaltungen für Kinder, bei denen das Durchschnittsalter der Teilnehmer*innen unter 12 Jahren liegt (z.B. Jungscharlager) 

    • Projekte und Veranstaltungen im Rahmen der Firmvorbereitung

    • Bauprojekte und Ausstattungen von Jugendräumen 

    • Veranstaltungen und Projekte der Diözesanebene der kj oö und der KJS Linz  

    • Eintägige Orientierungstage 

    Mit welchen Summen wird gefördert?

    Über die Höhe der Förderung entscheidet das Diözesanteam der kj oö. 

     

    Höchstwerte der Fördersummen in Euro

      Gründung von Initiativen in der kirchlichen Jugendarbeit 

      Maximal 120 € 

      Veranstaltungen in der kirchlichen Jugendarbeit 

      pro Tag und TN 5 €  (maximal 200 €) 

      Größere innovative Veranstaltungen und Projekte 

      Maximal 500 € 

      Mehrtägige Orientierungstage 

      Pro Tag und TN 8 € 

      Veranstaltungsteilnahme von Einzelpersonen 

      Maximal 75% der Teilnahmekosten, Deckelung bei 200 € 

      Sozialeinsätze, Gedenk- und Zivildienst im Ausland 

      Maximal 500 € 

      Gedenkdienst im Inland 

      Maximal 120 € 

      Ehrungen von Ehrenamtlichen (Einzelperson) 

      Maximal 200 € 

      Ehrungen von Ehrenamtlichen (Gruppen) 

      Maximal 500 € 

      Sonstige Ausgaben 

      Maximal 1.000 € 

    Formale Richtlinien für die Vergabe

    Das Ansuchen an den Jugendsonntagsfonds kann im Vorhinein oder bis maximal 3 Monate nach Abschluss eingereicht werden. Bei Veranstaltungen und Projekten erfolgt die Auszahlung immer im Nachhinein und es sind Rechnungen in der Höhe der Fördersummen vorzulegen. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich, über kj-ooe.at/jugendsonntagsfonds 

     

    Förderungen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und nach Beratung im Diözesanteam der kj oö gewährt werden.   

     
    Diese Richtlinien können nur mit 2/3-Mehrheit der kj-Diözesanleitung geändert werden. Die vorliegende Fassung wurde in der 99. Diözesanleitung der kj oö am 19. Mai 2021 beschlossen und gilt ab 1. September 2021.

     

     

    Jetzt Förderung beantragen! (zum Onlineformular)

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    Vergaberichtlinien Jugendsonntagfonds
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    Vergaberichtlinien Jugendsonntagsfonds
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    Vorlage Gründung Initiative kirchliche Jugendarbeit
    Kontakt
    Stefanie Lepka
    Stefanie Lepka
    Assistentin; kj oö Leitstelle
    T.: 0732 7610 - 3311
    E.: kj@dioezese-linz.at 

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    Katholische Jugend Oberösterreich


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