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Katholische Jugend Oberösterreich
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Jugendsonntags-Fonds

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    Liebe Jugendliche, liebe Jugendverantwortliche, 

     

    der Jugendsonntagsfonds stellt finanzielle Mittel für die Umsetzung deiner Ideen in der kirchlichen Jugendarbeit zur Verfügung. Die Richtlinien wurden entrümpelt, vereinfacht und digitalisiert. Somit wünschen wir dir viel Elan beim Durchstarten mit deinen Jugendlichen! 

     

     

    Jetzt Förderung beantragen! (zum Onlineformular)

    Richt linien

    Vergaberichtlinien für die Mittel des Fonds JUGENDSONNTAG (gültig ab 1. September 2021) 

     

    Am Dreifaltigkeitssonntag (1. Sonntag nach Pfingsten) gibt es eine Kollekte für die Jugendarbeit in der Diözese Linz. Der Großteil (80 %) der Kollekte kommt der breiten kirchlichen Jugendarbeit (Team Jugend und junge Erwachsene) zugute. 20 % der Kollekte werden dem Fonds "Jugendsonntag" zur Verfügung gestellt. 

     

    Was wird gefördert? 

    Gefördert werden 

    • Gründung von Initiativen der kirchlichen Jugendarbeit innerhalb der Diözese Linz. Darunter fallen: 

      • Jugendgruppen 

      • Jugendtreffs 

      • Jugendchöre 

      • und Vergleichbares 

    • Veranstaltungen in der kirchlichen Jugendarbeit innerhalb der Diözese Linz 

      • mit einer Dauer von mindestens 5 Stunden 

      • und einer Teilnehmer*innenanzahl von mindestens 10 Personen. 

    • Größere innovative Veranstaltungen und Projekte der kirchlichen Jugendarbeit (einmalige Förderung). 

    • Mehrtägige Orientierungstage mit Übernachtung, die nach dem Konzept der kj oö veranstaltet und über das OT-Büro der kj oö abgewickelt werden. 

    • Teilnehmende an einer Veranstaltung im Rahmen der kirchlichen Jugendarbeit mit Wohnsitz in OÖ, auf die folgende Kriterien zutreffen: 

      • Arbeitslosigkeit 

      • Asylwerberstatus 

      • Sonstige nachweisbare Gründe, die eine Teilnahme finanziell erschweren. 

    • Freiwillige Sozialeinsätze, Gedenk- und Zivildienst im Ausland, wenn 

      • die antragstellende Person einen Wohnsitz in OÖ hat und 

      • der Einsatz eine Mindestdauer von 2 Monaten aufweist. 

    • Gedenkdienst innerhalb Österreichs, wenn 

      • die antragsstellende Person einen Wohnsitz in OÖ hat 

      • und der Dienst eine Mindestdauer von 2 Monaten aufweist. 

    • Kosten für Verleihmaterial der kj oö (es werden ausschließlich Ansuchen von Jugendgruppen akzeptiert)

      • Ton- und Lichttechnik

      • Kameratechnik

      • Verleih der kj oö

    • Preise und Ehrungen für besonderes Engagement in der Katholischen Jugend Oberösterreich. 

    • Sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit der kirchlichen Jugendarbeit, z.B. ein Schadensfall, der nicht von einer Versicherung gedeckt ist. 

    Was wird nicht gefördert?

    Nicht gefördert werden 

    • Veranstaltungen für Kinder, bei denen das Durchschnittsalter der Teilnehmer*innen unter 12 Jahren liegt (z.B. Jungscharlager) 

    • Projekte und Veranstaltungen im Rahmen der Firmvorbereitung

    • Bauprojekte und Ausstattungen von Jugendräumen 

    • Veranstaltungen und Projekte der Diözesanebene der kj oö und der KJS Linz  

    • Eintägige Orientierungstage 

    Mit welchen Summen wird gefördert?

    Über die Höhe der Förderung entscheidet das Diözesanteam der kj oö. 

     

    Höchstwerte der Fördersummen in Euro

      Gründung von Initiativen in der kirchlichen Jugendarbeit 

      Maximal 125 € 

      Veranstaltungen in der kirchlichen Jugendarbeit 

      pro Tag und TN 6 €  (maximal 210 €) 

      Größere innovative Veranstaltungen und Projekte 

      Maximal 515 € 

      Mehrtägige Orientierungstage 

      Pro Tag und TN 9 € 

      Veranstaltungsteilnahme von Einzelpersonen 

      Maximal 75% der Teilnahmekosten, Deckelung bei 210 € 

      Sozialeinsätze, Gedenk- und Zivildienst im Ausland 

      Maximal 515 € 

      Gedenkdienst im Inland 

      Maximal 125 € 

      Ehrungen von Ehrenamtlichen (Einzelperson) 

      Maximal 210 € 

      Ehrungen von Ehrenamtlichen (Gruppen) 

      Maximal 515 € 

      Sonstige Ausgaben 

      Maximal 1.030 € 

     

    Die Höchstwerte der Förderung werden jährlich per 1. September an den Verbraucherpreis-Index indiziert. Die angepassten Fördersummen werden buchhalterisch auf die nächsten 5 € gerundet (Ausnahmen: Veranstaltungen in der kirchlichen Jugendarbeit pro Tag und TN und Orientierungstage auf 1 €).

    Formale Richtlinien für die Vergabe

    Das Ansuchen an den Jugendsonntagsfonds kann im Vorhinein oder bis maximal 3 Monate nach Abschluss eingereicht werden. Bei Veranstaltungen und Projekten erfolgt die Auszahlung immer im Nachhinein und es sind Rechnungen in der Höhe der Fördersummen vorzulegen. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich, über kj-ooe.at/jugendsonntagsfonds 

     

    Förderungen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und nach Beratung im Diözesanteam der kj oö gewährt werden.   

     

    Einreichungen beim Jugendsonntagsfond sind nach erstmaliger Bearbeitung im Diözesanteam der kj oö drei Monate gültig. Nach Ablauf des Zeitraums werden die Ansuchen ruhend gestellt und erst wieder aufgenommen, wenn die angeforderten Unterlagen von der ansuchenden Person übermittelt werden.

     

    Weitere Auskunft bei:

    Katholische Jugend Oberösterreich

    Kapuzinerstraße 84, 4020 Linz

    T 0732 7610 – 3311

    E kj@dioezese-linz.at

     

    Diese Richtlinien können nur mit 2/3-Mehrheit der kj-Diözesanleitung geändert werden. Die vorliegende Fassung wurde in der 111. Diözesanleitung der kj oö am 17. September 2024 beschlossen und gilt rückwirkend ab 1. September 2024.

     

     

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    Vergaberichtlinien Jugendsonntagfonds
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    Gründung einer Initiative kirchlicher Jugendarbeit
    Kontakt
    Stefanie Lepka
    Assistentin der Teamleitung
    T.: 0732 7610 - 3311
    M.: 0676 8776 - 3311
    E.: kj@dioezese-linz.at

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    Telefon: 0732 7610 - 3311
    kj@dioezese-linz.at
    https://www.kj-ooe.at
    Katholische Kirche in Oberösterreich
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