Gruppenstunde ''10 Gebote heute?''
| Zeit | Methode | Inhalte/Stichworte | Sozialform | Material |
| 15 Min. | Ankommen lassen | Zeit zum Austausch, gemütlich machen, warten, bis alle da sind | Offen | |
| 15 Min. | Einstieg ins Thema |
Im Raum oder am Tisch verteilt finden sich Ausschnitte aus dem Strafgesetzbuch, den 10 Geboten, den „neuen“ 10 Geboten und von Gesetzestexten aus dem Buch Numeri, etc. (siehe alles Anhang). Die Jugendlichen sollten die Zettel finden und so ordnen, wie sie ihrer Meinung nach zusammen gehören.
Variante: verschieden weitere Regeln wie Diskussionsregeln, Schulregeln früher und heute, Codex des Hammurabi, Verkehrsregeln.. Zuordnen von Zeitspannen
Die Regeln, die wir hier sehen, beschäftigen sich mit dem menschlichen Zusammenleben. Einige davon, wie etwa die 10 Gebote, sind schon ziemlich alt, aber trotzdem heute noch gültig (Mord, Diebstahl…), andere wurden erst in jüngerer Zeit nötig (Verkehrsregeln). Dennoch scheinen Menschen ohne Regeln nicht auszukommen. Aber sind die 10 Gebote wirklich noch zeitgemäß? |
Gruppe |
Ausschnitte aus verschiedenen Regelwerken |
| 5 Min | Erklärung |
Wir werden heute in zwei Gruppen diskutieren, ob die 10 Gebote in ihrer damaligen Form noch zeitgemäß sind bzw. welche Regeln menschliches Zusammenleben benötigt. In den zwei Gruppen habt ihr 15 min Vorbereitungszeit, um eine eigene Rolle zu finden (oder von uns zu holen), um in der Gruppe Argumente für eure Position zu sammeln und ein Vorgehen zu überlegen. Die erste Gruppe erkennbar am Symbol der Steintafeln vertritt die 10 Gebote in ihrer damaligen Form, die zweite Gruppe hält die Gebote für überholt und hält sich an andere Richtlinien, zum Beispiel das Strafgesetzbuch. In den Gruppen bekommt ihr auch ein paar Unterlagen, um eure Argumente zu unterlegen, die ihr in die Diskussion einbauen könnt oder eben nicht.
Anmerkung: Bei Bedarf kann man der Gruppe den Einstieg in ihre Rolle durch Requisiten erleichtern (Filzhut, Sonnenbrille, Kopfbedeckung, eleganter Schal, Krawatte, Kreuz zum Umhängen, etc. Das wird vor allem bei Gruppen nötig, wo sich einige schwer tun in ihre Rolle zu schlüpfen. |
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| 5 Min | Gruppenfindung | Die Karten mit den Symbolen werden verdeckt von den TN gezogen. Jede Gruppe bekommt das Kuvert mit ihren Unterlagen, Plakatstifte, Schmierpapier, Stifte, mögl. Rollenbeschreibungen und zum Beispiel Namenkarten zum Aufstellen und Beschriften. | Alle |
Karten mit Symbolen, Unterlagen, Personen- beschreibungen, Plakate, … |
| 15 Min. | Vorbereitung auf Diskussion | In den KG werden die Rollen verteilt, die Namenskarten beschriftet, Argumente ausgetauscht. | 2 KG | Siehe oben |
| 30 Min. | Diskussion |
Der Gesprächsleiter begrüßt die TN und erklärt das Setting. Er weist den TN Plätze zu, lässt sie sich selbst vorstellen. Dann beginnt die Diskussion mit der Einstiegsfrage.
Je nach Gruppe und Intention kann man als Ziel der Diskussion auch das Finden von „neuen Regeln des Zusammenlebens“ nennen. (Benötigt mehr Zeit)
Anmerkung: Sollten die Gesprächsregeln nicht eingehalten werden bzw. sich unqualifizierte Meldungen häufen, gibt es gelbe Karten, die von den beiden Gruppen bzw. vom Spielleiter ausgegeben werden. Der Spielleiter entscheidet auch über die Vergabe der roten Karte, was ein Aussetzen des TN zur Folge hat. Das wird bei den allerwenigsten Gruppen nötig sein. *g* Neue Anstöße können über „Emails“ von Experten ins Spiel eingebracht werden. |
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| 5 Min | Abstreifen der Rolle (Pause) | Je nach Gruppe fällt das Aussteigen aus der Rolle unterschiedlich (intensiv) aus. :) | Musik, etc. | |
| 30 Min. | Reflexion der Diskussion |
Mögliche Fragen:
Wie ist es euch mit eurer Rolle gegangen? Welche Meinung kannst du vertreten? Hat sich für dich ein neuer Blick ergeben? An welche Regeln sollte man sich deiner Meinung nach halten? Welchen Stellenwert haben die 10 Gebote in deinem Leben? |
Strafgesetzbuch:
StGB § 75: Mord
Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
StGB § 76: Totschlag
Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
StGB § 83: Körperverletzung
(1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper mißhandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt.
StGB § 91: Schlägerei
(1) Wer an einer Schlägerei tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die Schlägerei eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) eines anderen verursacht, wenn sie aber den Tod eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
(2) Wer an einem Angriff mehrerer tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wenn der Angriff eine Körperverletzung eines anderen verursacht, wenn er aber eine schwere Körperverletzung eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn er den Tod eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
(2a) Wer an einer Schlägerei oder einem Angriff mehrerer in einem Sicherheitsbereich bei einer Sportgroßveranstaltung (§ 49a SPG) tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(3) Der Täter, dem aus der Teilnahme kein Vorwurf gemacht werden kann, ist nicht zu bestrafen.
StGB § 111: Üble Nachrede
(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.
StGB § 125: Sachbeschädigung
Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
StGB § 127: Diebstahl
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
StGB § 168: Diebstahl
(1) Wer ein Spiel, bei dem Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen oder das ausdrücklich verboten ist, veranstaltet oder eine zur Abhaltung eines solchen Spieles veranstaltete Zusammenkunft fördert, um aus dieser Veranstaltung oder Zusammenkunft sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zuzuwenden, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß bloß zu gemeinnützigen Zwecken oder bloß zum Zeitvertreib und um geringe Beträge gespielt wird.
(2) Wer sich gewerbsmäßig an einem solchen Spiel beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
StGB § 188: Herabwürdigung religiöser Lehren
Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
StGB § 188: Mehrfache Ehe oder eingetragene Partnerschaft
Wer eine neue Ehe schließt oder eine eingetragene Partnerschaft begründet, obwohl er verheiratet ist oder eine eingetragene Partnerschaft führt, oder wer mit einer verheirateten Person oder einer Person, die eine eingetragene Partnerschaft führt, eine Ehe schließt oder eine eingetragene Partnerschaft begründet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
StGB § 188: Störung einer Religionsübung
(1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den gesetzlich zulässigen Gottesdienst oder einzelne solche gottesdienstliche Handlungen einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft hindert oder stört, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Wer an einem Ort, der der gesetzlich zulässigen Religionsübung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet ist, bei dem gesetzlich zulässigen öffentlichen Gottesdienst oder einzelnen gesetzlich zulässigen öffentlichen gottesdienstlichen Handlungen einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft oder mit einem dem gesetzlich zulässigen Gottesdienst einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft unmittelbar gewidmeten Gegenstand auf eine Weise Unfug treibt, die geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
StGB § 188: Sittliche Gefährdung von Personen und 16 Jahren
(1) Wer eine Handlung, die geeignet ist, die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter sechzehn Jahren zu gefährden, vor einer unmündigen Person oder einer seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden Person unter sechzehn Jahren vornimmt, um dadurch sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen, es sei denn, daß nach den Umständen des Falles eine Gefährdung der unmündigen oder Person unter sechzehn Jahren ausgeschlossen ist.
(2) Übersteigt das Alter des Täters im ersten Fall des Abs. 1 das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als vier Jahre, so ist der Täter nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet.
Zehn Gebote - in einer Kurzversion
Die Zehn Gebote oder der Dekalog gelten als die Grundlage der christlichen Ethik. Man findet sie im Alten Testament an zwei Stellen in den Bücher Mose. Ursprünglich war der Dekalog an das aus der Sklaverei befreite Volk Israel gerichtet. Er lieferte Grundlagen zur Sicherung der neuen Gemeinschaft. Die Gebote sind keine Rechtssprüche mit Strafmaßvorgaben.
Gebote, Forderungen und auch Verbote finden sich an vielen Stellen des Alten Testaments. Am bekanntesten ist wahrscheinlich der "Dekalog", (hebräisch: asäret ha-dibrót= zehn Worte oder gr.: he dekálogos nomothesia = aus zehn Worten bestehende Gesetz), der zweimal in den Bücher Mose auftaucht (2. Mose 20 auch "Exodus" und 5. Mose 5., auch "Deuteronomium"). Jeder Hauptsatz des Dekalogs beginnt mit einen zunächst eher abschreckendem "Du sollst nicht ...". Doch dieser Eindruck wird relativiert, sieht man sich den Kontext von Entstehung und Überlieferung genauer an.
Zur Zählung
Bei der Zählung der Gebote gibt es im Judentum und in den christlichen Kirchen unterschiedliche Traditionen. Die hier wiedergegebene KurzFassung folgt der lutherischen und römisch-katholischen, die nahe an der jüdischen Tradition dran ist. Eine andere als die hier wiedergegebene Zählung ergibt sich dort, wo das Bilderverbot - "Du sollst dir kein Bildnis machen" - gesondert als zweites Gebot geführt wird. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die ersten drei Gebote das Verhältnis zu Gott klären, während die letzten sieben das Verhältnis zu den Mitmenschen und damit auch unsere soziale Verantwortung ansprechen. Die Zehn Gebote sind keine religiöse Zwangsbestimmung, vielmehr erinnern sie den Menschen an seine soziale Verantwortlichkeiten und bestätigen ihn als freiheitliches Wesen.
1. ...Du sollt keine anderen Götter haben neben mir
Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir. In der hebräischen Bibel stand ursprünglich "Ich bin Jahwe, dein Gott." Im Unterschied stellte Gott sich mit Namen vor, übersetzt lautet der Satz dann: "Ich bin, der ich bin" oder "Ich werde sein, der ich sein werde" und zugleich "Ich bin bei Euch". Der Zusatz "Ich bin Jahwe, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland aus der Knechtschaft geführt habe" erinnert an die Befreiung der Juden aus Ägypten. Insofern wird mit dem ersten Gebot auch an einen befreienden und nicht einen "kommandierende" Gott angeknüpft. Thematisiert wird damit alles, was den Menschen in selbstverschuldete oder aufgezwungene Abhängigkeit hineinführt.
2. Du sollst den Namen des Herrn ... nicht missbrauchen
Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen. Auch hier steht im Urtext wieder der Eigenname Jahwe und nicht "der Herr", doch statt des Eigennamens, den die Juden gar nicht mehr aussprachen, wurde nur "der Herr" gesagt. Das Gebot warnt davor, Gott dienstbar oder nutzbar für trügerische oder egoistische Zwecke zu machen. Zum Tun im "Namen Gottes" zählen der Meineid, der Fluch, die falsche Prophetie, oder Zauberei. Einzig wird hier sogar eine Strafe angedroht. So wird bis heute die Religion, oder der Name Gottes als Aufhänger für Kriege oder Attentate benutzt.
3. Du sollst den Feiertag heiligen
Luther übersetzte hier den "Sabbattag" ("schabbat" = aufhören, ruhen) mit "Feiertag" und löst das Gebot aus seinem historischen Kontext. Ursprünglich erinnert es an die Sklavenzeit des Volkes Israel in Ägypten. Es spricht sowohl die Beziehung zu Gott, als auch die Beziehung zu den Mitmenschen an. Einerseits soll an die Ehre Gottes gedacht werden, andererseits aber auch sollen die Menschen selber sich schonen. Dabei sollen Knecht, Magd, selbst das Vieh geschont werden und nicht arbeiten. Allerdings wird die Frau nicht extra erwähnt.
4. Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren
Das Gebot ist nicht an Kinder gerichtet, sondern an die erwachsenen Söhne, die zur Versorgung der Eltern verpflichtet waren, wenn sie alt wurden. Der Verlust der Leistungskraft sollte nicht mit dem Verlust der Freiheit einhergehen. Das Gesetz schließt auch ein, den Eltern ein würdiges Begräbnis zu geben. Es ist das einzige Gebot im Dekalog, das eine Verheißung in sich trägt "auf, dass Du lange lebst in dem Lande das Jahwe dem Volk Israel geben wird." Heute, in unserer Gesellschaft kann der "Generationenvertrag" parallel dazu gesehen werden.
5. Du sollst nicht töten.
Hier steht das Gebot für die Tötung eines Mitmenschen durch den Einzelnen. Das hebräische "rasach" (= töten) meinte ursprünglich nur ungesetzliches, willkürliches Töten. Das Gebot schloss also das Töten im Krieg oder die durch die Gemeinschaft angeordnete Tötung, wie die Todesstrafe, aus. Später erweiterte sich die Bedeutung auf alles, was sich gegen menschliches Leben richtet. Dazu gehört aktuell auch die Diskussion um das vorgeburtliche Leben bzw. und den Umgang in der Forschung mit Embryonen.
6. Du sollst nicht ehebrechen.
Mit dem Gesetz sollte vor allem verhindert werden, dass ein Mann eine fremde Ehe brach, vor allem die Ehe des Nachbarn sollte geschützt werden. Gesichert wurde so die Rechtmäßigkeit der Nachkommenschaft und damit die Altersversorgung. Das Gesetz diente dem Schutz des Hausfriedens und des Gemeinschaftslebens. Es ging nicht so sehr um ein sexuelles Verbot. Die Leibfeindlichkeit für die die christliche Kirche oftmals steht, ist hier nicht enthalten.
7. Du sollst nicht stehlen
Besitz war die materielle und auch die rechtliche Grundlage für die Freiheit. Wer seinen Besitz verlor, musste in die Sklaverei. Es ging auch darum, dass die göttliche Zuteilung des Besitzes nicht von anderen angetastet werden durfte. Und dass jeder in Freiheit leben können sollte. Aktuell lässt sich das Gebot auf die Diskussion um das Solidarprinzip in der Gesellschaft beziehen, oder parallel, zwischen den Nationen in der globalisiserten Welt. Das Solidarprinzip einer Gesellschaft oder der Nationen untereinander ist ein Mittel, um soziale oder globale Gerechtigkeit herzustellen und soziale oder globale Ungleichheiten abzufedern.
8. Du sollst nicht falsch Zeugnis reden ...
Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.
Ursprünglich bezog sich dieses Gebot auf die Aussage vor Gericht, er betraf also die Rechtssprechung. Der Zeuge musste die Wahrheit sagen, damit kein Falscher zu Schaden kam, sprich sein Leben, sein Besitz oder seinen guten Ruf verlor. Doch das Gebot kann aktuell sowohl auf die Rechtsprechung, als auch auf das alltägliche Leben bezogen werden, in dem die Rede über den Freund, Kollegen, Nachbarn, Verwandten diesen nicht beschädigen, verraten oder verleumdet soll. Das im Arbeitsleben stattfindende "mobben" steht für einen solchen Vorgang der Rufschädigung im Arbeitsleben.
9. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus.
Das neunte und das zehnte Gebot sind Verbote gegen das unmäßige Begehren, sog. "Begehrensverbote". Hier ist vor allem gemeint, dass man sich keiner hinterhältigen Machenschaften bedienen soll, um an den Besitz eines anderen zu kommen. Mitgemeint ist damit aber auch die planvolle Zerstörung einer sozialen Gemeinschaft, für die das Haus steht.
10. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, ...
Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh noch alles, was dein Nächster hat. Im zweiten Buch Mose wird die Frau unter den Gütern aufgeführt, die zum Haus des Mannes gehören, gemeint ist die gesamte Hausgemeinschaft. Im fünften Buch Mose ist das "Verlangen nach der Frau des Nächsten" noch ein eigenständiges Gesetz. Eine Rolle spielt evtl. der Bezug zur Schöpfungsgeschichte (Genesis 1,27) in der Gott Mann und Frau aus dem göttlichem Odem schuf. Das letzte Gesetz ist wieder ein "Begehrensverbot".
Weitere Gesetze der Bibel z.B. aus dem Buch Deuteronomium
Kleidung und Geschlecht - Dtn 22,5
Eine Frau soll nicht die Ausrüstung eines Mannes tragen und ein Mann soll kein Frauenkleid anziehen; denn jeder, der das tut, ist dem Herrn, deinem Gott, ein Gräuel.
Schutzgeländer an Dachterrassen - Dtn 22,8
Wenn du ein neues Haus baust, sollst du um die Dachterrasse eine Brüstung ziehen. Du sollst nicht dadurch, dass jemand herunterfällt, Blutschuld auf dein Haus legen.
Gefundenes Gut - Dtn 22,1-3
1 Du sollst nicht untätig zusehen, wie ein Stier oder ein Lamm deines Bruders sich verläuft. Du sollst dann nicht so tun, als gingen sie dich nichts an, sondern sie deinem Bruder zurückbringen.
2 Wenn dein Bruder nicht in der Nähe wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, sollst du das Tier in deinen Stall tun und es soll dir zur Verfügung stehen, bis dein Bruder es sucht und du es ihm zurückgeben kannst.
3 Ebenso sollst du es mit einem Esel halten, ebenso mit einem Gewand, ebenso mit allem anderen, was dein Bruder verloren hat: was er verloren hat und was du findest. Du kannst gar nicht so tun, als ginge dich das nichts an.
Die Quasten - Dtn 22,12
Du sollst an den vier Zipfeln des Überwurfs, den du trägst, Quasten anbringen.
Der Ehebruch mit einer verheirateten Frau - Dtn 22,22
Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er bei einer verheirateten Frau liegt, dann sollen beide sterben, der Mann, der bei der Frau gelegen hat, und die Frau. Du sollst das Böse aus Israel wegschaffen.
Der Beischlaf mit der Verlobten eines anderen - Dtn 22,23-27
23 Wenn ein unberührtes Mädchen mit einem Mann verlobt ist und ein anderer Mann ihr in der Stadt begegnet und sich mit ihr hinlegt,
24 dann sollt ihr beide zum Tor dieser Stadt führen. Ihr sollt sie steinigen und sie sollen sterben, das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrien hat, und der Mann, weil er sich die Frau eines andern gefügig gemacht hat. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
25 Wenn der Mann dem verlobten Mädchen aber auf freiem Feld begegnet, sie fest hält und sich mit ihr hinlegt, dann soll nur der Mann sterben, der bei ihr gelegen hat,
26 dem Mädchen aber sollst du nichts tun. Bei dem Mädchen handelt es sich nicht um ein Verbrechen, auf das der Tod steht; denn dieser Fall ist so zu beurteilen, wie wenn ein Mann einen andern überfällt und ihn tötet.
27 Auf freiem Feld ist er ihr begegnet, das verlobte Mädchen mag um Hilfe geschrien haben, aber es ist kein Helfer da gewesen.
Das Verbot der Auslieferung von Flüchtlingen - Dtn 23,16f
16 Du sollst einen fremden Untertan, der vor seinem Herrn bei dir Schutz sucht, seinem Herrn nicht ausliefern.
17 Bei dir soll er wohnen dürfen, in deiner Mitte, in einem Ort, den er sich in einem deiner Stadtbereiche auswählt, wo es ihm gefällt. Du sollst ihn nicht ausbeuten.
Früchte am Weg - Dtn 23,25 f
25 Wenn du in den Weinberg eines andern kommst, darfst du so viel Trauben essen, wie du magst, bis du satt bist, nur darfst du nichts in ein Gefäß tun.
26 Wenn du durch das Kornfeld eines andern kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, aber die Sichel darfst du auf dem Kornfeld eines andern nicht schwingen.
Die Befreiung Neuvermählter vom Kriegsdienst Dtn 24,5
5 Wenn ein Mann neu vermählt ist, muss er nicht mit dem Heer ausrücken. Man soll auch keine andere Leistung von ihm verlangen. Ein Jahr lang darf er frei von Verpflichtungen zu Hause bleiben und die Frau, die er geheiratet hat, erfreuen.
Pro - 10 Gebote
AtheistIn: Du glaubst zwar nicht an Gott, aber für dich sind die 10 Gebote trotzdem eine gute Richtschnur fürs Leben.
Alte Frau/ Alter Mann: Die 10 Gebote stehen in der Bibel. Es ist für dich keine Frage, dass man sich daran hält.
Priester: Die von Gott gegebenen Gebote sind die letzte Instanz der Gerichtsbarkeit der christlichen Welt.
PastoralassistentIn: Du hinterfragst die Sachen, die in der Bibel stehen auf die Lebenswirklichkeit der Menschen in der jeweiligen Zeit. Gerade die 10 Gebote sind für dich eine gute Grundlage für gelingendes Zusammenleben, auch wenn sie in der heutigen Zeit nicht mehr alles regeln.
StudentIn: Du hast schon oft über die 10 Gebote nachgedacht und kommst immer wieder zu dem Schluss, dass es sinnvolle Gebote sind. Wenn sich alle daran halten, wäre das Leben in der Gemeinschaft viel einfacher. Darum versuchst du, sie selbst bestmöglich umzusetzen.
LehrerIn: Du wünscht dir, dass die 10 Gebote nicht als Gesetze mit Strafen und Konsequenzen erlebt werden, sondern als Richtschnur, die den Umgang miteinander verbessern können.
Anti - 10 Gebote
PolitikerIn: Das Strafgesetzbuch der Republik Österreich ersetzt die 10 Gebote deiner Meinung nach vollständig.
Jugendliche/r: Die 10 Gebote sind veraltet und haben daher keine Geltung mehr. Was auch im StGB steht, daran kann man sich ja halten.
RichterIn: Auf Grundlage der 10 Gebote kann man einfach niemand verurteilen. Auch Strafen sind nicht festgelegt.
PessimistIn: Die 10 Gebote haben versagt und das Zusammenleben der Menschen nicht verbessert. Neue Gesetze und Strafen sind nötig!
Kirchenferne/r: Die 10 Gebote gelten ohnehin nur für Christen, oder?
PhilosophIn: Auch die Neandertaler haben sich nicht an die 10 Gebote gehalten und trotzdem überlebt. Der Mensch ist viel vernünftiger dran, wenn er nicht an Gott und von ihm gegebenen Regeln festhält.
