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Finanzen in der Jugendarbeit

Infos zur Führung der Jugendkassa

Bei weiteren Fragen, Unklarheiten oder Problemen wende dich an:

Katholische Jugend Oberösterreich
Kapuzinerstraße 84
4020 Linz
T.: 0732 7610 - 3311
E.: kj@dioezese-linz.at
W.: https://www.kj-ooe.at

Als Jugendgruppe verwaltet ihr euer eigenes Geld – zum Beispiel durch Einnahmen bei Aktionen oder Veranstaltungen. Damit alles korrekt und nachvollziehbar abläuft, gibt es ein paar einfache Regeln zur Buchführung und Kontrolle, die euch und die Pfarre absichern.

Wer ist wofür zuständig? 

In jeder Pfarre gibt es eine kirchliche Stelle, die die Finanzen im Blick behält: 

  • In Pfarren der alten Struktur: der Finanzausschuss des Pfarrgemeinderats 
  • In Pfarren der neuen Struktur: der pfarrliche Wirtschaftsrat 

Wichtig zu wissen: 
Diese Gremien prüfen nur, ob eure Abrechnung korrekt geführt wurde – sie dürfen nicht darüber entscheiden, wofür ihr euer Geld verwendet. 
➡️ Wenn ihr z. B. bei einem Jugendball Geld einnehmt, entscheidet ihr als Gruppe, wofür es eingesetzt wird. 

 

Wie funktioniert die Buchführung? 

Damit ihr den Überblick behaltet – und alles prüfbar bleibt – braucht ihr ein einfaches, aber sauberes System. Die wichtigsten Punkte: 

  • Für jede Einnahme und Ausgabe gibt es einen Beleg (Rechnung, Kassabon, Quittung etc.) 
  • Jeder Beleg wird fortlaufend nummeriert – vom 1.1. bis 31.12. 
  • Die Belege müssen gut leserlich und vollständig ausgefüllt sein 
  • Alle Beträge werden laufend im Kassabericht oder Kassabuch eingetragen 
  • Keine Leerzeilen – Falsches wird leserlich durchgestrichen, nicht gelöscht 
  • Alle Belege sind 7 Jahre aufzubewahren 

Wir empfehlen eine einfache Excel-Tabelle oder ein Kassenbuch – eine Vorlage findest du unten. 

Abgabe & Prüfung – zwei Varianten je nach Pfarre 

In Pfarren mit alter Struktur (noch nicht umgestellt): 

  • Bis Mitte Februar gebt ihr folgende Unterlagen ab: 

    • Kassabericht oder Kassabuch 
    • Kopien der Belege 
    • Kontoauszüge (wenn vorhanden) 
  • Zwei Rechnungsprüfer*innen (nicht aus der Gruppenleitung) prüfen alles und bestätigen die Richtigkeit mit einer Unterschrift auf dem Nachweisformular (siehe unten). 

Falls ihr keine Rechnungsprüfer*innen habt, gebt die Unterlagen direkt beim Finanzausschuss der Pfarre ab – dieser bestätigt die Richtigkeit für die Kirchenrechnung. 

 

In Pfarrgemeinden mit neuer Struktur: 

  • Ihr übermittelt eure Unterlagen dreimal jährlich (z. B. Mitte Jänner, Mitte Mai, Mitte September) an das Pfarrsekretariat oder die Buchhaltung der Pfarre: 
    • Kopie des Kassabuchs 
    • Kopien der Belege und Rechnungen (Die Aufbewahrungspflicht der Originalbelege liegt bei euch.) 
  • Eine zusätzliche (interne) Rechnungsprüfung entfällt. 
  • Die Entlastung der Kassaführung erfolgt automatisch im Zuge der Prüfung der gesamten Kirchenrechnung durch den pfarrlichen Wirtschaftsrat. 

 

Tipps für einen guten Überblick 

  • Fangt frühzeitig mit dem Kassabuch an – nicht erst beim Jahresende! 

  • Teilt die Verantwortung im Leitungsteam. 

  • 4 Augen sehen bekanntlich mehr als 2 – tut euch bei der Buchhaltung zu zweit zusammen! 
  • Legt eine Belegmappe oder digitales Archiv an. 
  • Holt euch bei Unklarheiten rechtzeitig Hilfe – von der Pfarre oder dem Team Jugend und junge Erwachsene unter: kj.pfarre@dioezese-linz.at 

Kassabericht

 

Nachweis Finanzgebarung

 

NEU: Regelung Finanzen KA-Gliederungen in Pfarren & Pfarrgemeinden

 

ALT: Regelung Finanzen KA-Gliederungen in Pfarren & Pfarrgemeinden

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