Finanzen in der Jugendarbeit
Wer ist wofür zuständig?
In jeder Pfarre gibt es eine kirchliche Stelle, die die Finanzen im Blick behält:
- In Pfarren der alten Struktur: der Finanzausschuss des Pfarrgemeinderats
- In Pfarren der neuen Struktur: der pfarrliche Wirtschaftsrat
Wichtig zu wissen:
Diese Gremien prüfen nur, ob eure Abrechnung korrekt geführt wurde – sie dürfen nicht darüber entscheiden, wofür ihr euer Geld verwendet.
➡️ Wenn ihr z. B. bei einem Jugendball Geld einnehmt, entscheidet ihr als Gruppe, wofür es eingesetzt wird.
Wie funktioniert die Buchführung?
Damit ihr den Überblick behaltet – und alles prüfbar bleibt – braucht ihr ein einfaches, aber sauberes System. Die wichtigsten Punkte:
- Für jede Einnahme und Ausgabe gibt es einen Beleg (Rechnung, Kassabon, Quittung etc.)
- Jeder Beleg wird fortlaufend nummeriert – vom 1.1. bis 31.12.
- Die Belege müssen gut leserlich und vollständig ausgefüllt sein
- Alle Beträge werden laufend im Kassabericht oder Kassabuch eingetragen
- Keine Leerzeilen – Falsches wird leserlich durchgestrichen, nicht gelöscht
- Alle Belege sind 7 Jahre aufzubewahren
Wir empfehlen eine einfache Excel-Tabelle oder ein Kassenbuch – eine Vorlage findest du unten.
Abgabe & Prüfung – zwei Varianten je nach Pfarre
In Pfarren mit alter Struktur (noch nicht umgestellt):
-
Bis Mitte Februar gebt ihr folgende Unterlagen ab:
- Kassabericht oder Kassabuch
- Kopien der Belege
- Kontoauszüge (wenn vorhanden)
- Zwei Rechnungsprüfer*innen (nicht aus der Gruppenleitung) prüfen alles und bestätigen die Richtigkeit mit einer Unterschrift auf dem Nachweisformular (siehe unten).
Falls ihr keine Rechnungsprüfer*innen habt, gebt die Unterlagen direkt beim Finanzausschuss der Pfarre ab – dieser bestätigt die Richtigkeit für die Kirchenrechnung.
In Pfarrgemeinden mit neuer Struktur:
- Ihr übermittelt eure Unterlagen dreimal jährlich (z. B. Mitte Jänner, Mitte Mai, Mitte September) an das Pfarrsekretariat oder die Buchhaltung der Pfarre:
- Kopie des Kassabuchs
- Kopien der Belege und Rechnungen (Die Aufbewahrungspflicht der Originalbelege liegt bei euch.)
- Eine zusätzliche (interne) Rechnungsprüfung entfällt.
- Die Entlastung der Kassaführung erfolgt automatisch im Zuge der Prüfung der gesamten Kirchenrechnung durch den pfarrlichen Wirtschaftsrat.
Tipps für einen guten Überblick
-
Fangt frühzeitig mit dem Kassabuch an – nicht erst beim Jahresende!
-
Teilt die Verantwortung im Leitungsteam.
- 4 Augen sehen bekanntlich mehr als 2 – tut euch bei der Buchhaltung zu zweit zusammen!
- Legt eine Belegmappe oder digitales Archiv an.
- Holt euch bei Unklarheiten rechtzeitig Hilfe – von der Pfarre oder dem Team Jugend und junge Erwachsene unter: kj.pfarre@dioezese-linz.at
NEU: Regelung Finanzen KA-Gliederungen in Pfarren & Pfarrgemeinden
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