Rechtliches bei Freizeitveranstaltungen
Chillen, Grillen, Jahresabschluss feiern, unterwegs in der Natur...
…doch – die Idylle trügt. Recht schnell kann jeder von uns mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Und damit so was in 99 % der Fälle nicht passiert, hier ein paar Tipps für GruppenleiterInnen zum Beachten:
- Hauptverantwortlichkeit (Mindestalter: 21 Jahre) und Aufsichtspflicht klären.
ALTER von Personen, um Aufsichtspflicht übernehmen zu können:
Grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten / Eltern die Sorgfaltspflicht („Aufsichtspflicht“). Diese Aufsichtspflicht wird oft für eine bestimmte Zeit an andere Personen übertragen oder von diesen übernommen, die mit den Jugendlichen zu tun haben (Firmbegleiter/in, Jugendleiter/in, Lehrer/in…) und volljährig, also MINDESTENS 18 JAHRE alt sind.
- Anzahl der Aufsichtspflichtigen (abhängig von der Gruppengröße)
- Gruppengröße
Als Faustregel gilt: Je jünger die Kinder und Jugendlichen sind, desto kleiner soll die Gruppengröße gehalten werden (z.B. im Schwimmbad: 2 Aufsichtspersonen für 6-8 Kinder).
Bei mündigen Minderjährigen empfiehlt sich eine Größe von 14-20 Jugendlichen und 2 Aufsichtspersonen.
- Teamstruktur und Aufgabenteilung
- Jugendschutzgesetz beachten!
- Informationen an die Erziehungsberechtigte über Ausflug / Jugendlager
- Erstellen von Haus- oder Lagerordnung
- Budget planen
- Gefährlichkeit (Schwierigkeitsgrad bei Wanderungen, Verkehr, usw.)
- Dauer des Ausflugs / Jugendlagers
- Wetterlage
- Verpflegung
- Lagerfeuer
Die Entzündung größerer, weithin sichtbarer Feuer ist der zuständigen Feuerwehr rechtzeitig, mindestens jedoch eine Stunde vorher, anzuzeigen (z.B. Lagerfeuer). Weiters sollten Löschmittel bereitgestellt sein (Feuerlöscher, Wasserkübel, etc.).
- Bekleidung und Ausrüstung
- Transport der Kinder / Jugendlichen
- Inhalt / Programm
- Alternativen bei unerwarteten Ereignissen
- Vorgehen bei Notsituationen klären
- Versicherung (Unfall-, Haftpflicht-, Reiseversicherung)
- Fremdenverkehrsabgabe
- …
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es bei der kj oö und im Behelf: „Rechtliche Grundlagen für die Kinder- und Jugendarbeit“, 2.Auflage, 2007.
Einen schönen „chilligen“ Sommer wünscht
Georg Amschl
Öffentlichkeitsarbeit | KJ Steiermark
georg.amschl@graz-seckau.at
